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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Breisach

Anschrift:

Amtsgericht Breisach
Kapuzinergasse 2

79206 Breisach am Rhein


Telefon/Fax/E-Mail

Telefonzentrale: 07667/9309-0

Telefax: 07667/9309-44

E-Mail: poststelle@agbreisach.justiz.bwl.de

Eine Einreichung von Schriftsätzen und Sachanträgen nebst etwaiger Anlagen per E-Mail ist derzeit nicht zugelassen.   

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Anlagen werden nicht ausgedruckt. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

Eine Einreichung von Schriftsätzen per E-Mail ist auch weiterhin nicht zulässig.

 

Neu: Beratungshilfesprechzeiten ab 01.05.2023:

Montag:                                               09:00 Uhr - 10:00 Uhr

Mittwoch:                                             14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der Terminabsprache außerhalb der Sprechzeiten. 



Bereitschaftsdienst

Das Amtsgericht Freiburg nimmt ab dem 1. Januar 2018 den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr.

 Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat. Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen vom 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 22:00 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.

Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.

 Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.

 

 

 

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